Allgemeine Geschäftsbedingungen
Entwurf: Diese Seite ist ein fachlich vorbereiteter Entwurf und wird vor dem offiziellen Start der Website anwaltlich geprüft. Mit TODO markierte Angaben werden noch ergänzt.
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für alle Leistungen der Datenrettung und Datenwiederherstellung durch Mag. Harald Janisch, B.A. MA (Datenrettung Südost), Schulgasse 18, 7411 Markt Allhau(im Folgenden „Auftragnehmer"), gegenüber Verbrauchern und Unternehmern.
2. Kostenlose Ersteinschätzung
Die telefonische Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Sie stellt keine Diagnose dar, sondern eine erste Einordnung des geschilderten Schadensbilds.
3. Erstbegutachtung
Die Erstbegutachtung erfolgt zum Fixpreis von € 99 (inkl. USt.). Sie umfasst die Prüfung des Datenträgers in ausschließlich lesendem Zugriff (Write-Blocker), die Auswertung des technischen Zustands, einen schriftlichen Befund mit Schadensklasse und Machbarkeitseinschätzung sowie ein verbindliches Fixpreisangebot für die Rettung.
Anrechnung: Bei Erteilung eines Rettungsauftrags wird die Begutachtungspauschale vollständig auf den Rettungspreis angerechnet.
Nicht rettbare Fälle: Ergibt die Begutachtung, dass eine Rettung nicht möglich ist, bleibt die Begutachtungspauschale von € 99 verrechnet. Der schriftliche Befund ist die erbrachte Leistung.
4. Zieldaten und Erfolgsdefinition
Vor Beginn der Rettung vereinbaren die Parteien schriftlich die für den Auftraggeber maßgeblichen Dateien, Ordner oder Dateitypen („Zieldaten"). Die Rettung gilt als erfolgreich, wenn die vereinbarten Zieldaten in lesbarer Form wiederhergestellt wurden. Vor Zahlung und Übergabe erhält der Auftraggeber eine Liste der wiederhergestellten Dateien zur Prüfung.
5. Rettungsauftrag und Preise
Rettungsleistungen werden ausschließlich auf Grundlage eines schriftlichen Fixpreisangebots nach der Begutachtung erbracht. Mit der Freigabe durch den Auftraggeber wird der angebotene Preis verbindlich; nachträgliche Preiserhöhungen sind ausgeschlossen. Express-Bearbeitung und Abholung werden gesondert und vorab im Angebot ausgewiesen.
6. Nichterfolg
Gelingt die Wiederherstellung der vereinbarten Zieldaten nicht, gilt:
- Bei Rettungen im eigenen Haus schuldet der Auftraggeber über die Begutachtungspauschale hinaus kein Entgelt.
- Bei Rettungen unter Einbindung eines Partnerlabors schuldet der Auftraggeber ausschließlich die tatsächlich angefallenen, belegten Fremdkosten (Partnerlabor, Ersatzteile) ohne Aufschlag. Der mögliche Höchstbetrag dieser Fremdkosten wird im Fixpreisangebot vor der Freigabe ausgewiesen und darf nicht überschritten werden.
- Kosten für den Rückversand des Original-Datenträgers trägt der Auftraggeber (Pauschale laut Angebot).
7. Partnerlabore
Erfordert die Rettung Spezialtechnik (insbesondere Reinraum- oder Chip-off-Arbeiten), wird sie mit Zustimmung des Auftraggebers über ein spezialisiertes Partnerlabor in der EU durchgeführt. Der Auftraggeber wird vor der Freigabe über das eingebundene Labor und die Bedingungen informiert. TODO: Partnerlabore benennen, sobald Verträge geschlossen sind.
8. Mitwirkung, Original und Haftung
Der Auftragnehmer arbeitet ausschließlich lesend am Original bzw. an davon erstellten Abbildern. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass Datenträger bereits vor Übergabe beschädigt sind und sich ihr Zustand trotz fachgerechter Behandlung technisch bedingt verschlechtern kann; hierfür wird keine Haftung übernommen, sofern die Behandlung fachgerecht erfolgte. Im Übrigen haftet der Auftragnehmer für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; gegenüber Unternehmern ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. TODO: Haftungsklausel anwaltlich prüfen und mit Betriebshaftpflicht abstimmen.
9. Vertraulichkeit und Datenschutz
Der Auftragnehmer behandelt alle im Zuge des Auftrags zur Kenntnis gelangten Inhalte vertraulich. Übergaben werden mit Fall-ID dokumentiert. Nach Abschluss und Freigabe durch den Auftraggeber werden Arbeitskopien dokumentiert gelöscht; auf Wunsch wird ein Löschprotokoll ausgestellt. Ergänzend gilt dieDatenschutzerklärung.
10. Abholung nicht beauftragter Datenträger
Holt der Auftraggeber einen Datenträger trotz Aufforderung nicht ab und beauftragt auch keinen Rückversand, wird der Datenträger TODO: Frist festlegen (z. B. 6 Monate) nach Abschluss verwahrt und danach datenschutzgerecht vernichtet; der Auftraggeber wird davor nachweislich verständigt.
11. Widerruf, anwendbares Recht, Gerichtsstand
Für Verbraucher gelten die Bestimmungen des FAGG, insbesondere das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen; verlangt der Verbraucher ausdrücklich den Beginn der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist, gebührt bei Widerruf anteiliges Entgelt.TODO: Widerrufsbelehrung und Formular ergänzen.Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen; gegenüber Unternehmern ist Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Auftragnehmers.